Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
be pferdetransporte
Alle Transportleistungen von be pferdetransporte erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1 Begriffsbestimmungen / Gesetzliche Grundlagen
(1) Transportleistung im Sinne dieser AGB ist der gewerbliche Transport von Pferden und anderen Equiden mit hierfür geeigneten und zugelassenen Spezialfahrzeugen.
(2) Soweit nachfolgend von „Pferd“ oder „Tier“ die Rede ist, sind sämtliche zur Beförderung übergebenen Tiere gemeint.
(3) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Tiertransporte, insbesondere die TierSchTrV sowie die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in der jeweils gültigen Fassung.
2 Bezahlung / Stornierung
(1) Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Transportes vor Entladung des Pferdes in bar, per EC-Karte oder per PayPal an den Fahrer. Eine Herausgabe des Pferdes erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Eine Anzahlung von mindestens 50 % kann vorab vereinbart werden. Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
(2) Muss ein Transport abgebrochen werden, weil ein Tier trotz aller Bemühungen nicht transportfähig oder transportwillig ist, werden die bis dahin entstandenen Kosten (z. B. Anfahrt, Standzeit) berechnet.
(3) Der Auftraggeber kann kostenfrei stornieren:
- bis 21 Tage vor Transportbeginn
- bei Kombi-Transporten bis 30 Tage vor Transportbeginn
(4) Bei Stornierung werden folgende Beträge berechnet:
- 10–21 Tage vor Termin: 50 % des Transportpreises
- 4–9 Tage vor Termin: 75 % des Transportpreises
- unter 72 Stunden: 100 % des Transportpreises
Bereits gebuchte Maut‑, Fähr‑, Flug- oder sonstige Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten
3 Aufwendungsersatz
Wird ein Transport abgesagt und sind bereits Aufwendungen erfolgt (z. B. Routenplanung, Buchungen, Organisation), sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
4 Zurückbehaltungsrecht
Bei ausstehenden Zahlungen ist be pferdetransporte berechtigt, die Herausgabe des transportierten Tieres bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5 Be- und Entladung
Das Be- und Entladen erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber oder eine beauftragte, geeignete Person.
Wird dies auf Wunsch durch be pferdetransporte übernommen, geschieht dies auf Risiko des Auftraggebers. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
6 Haftung
(1) Jedes zu transportierende Pferd muss haftpflichtversichert sein. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
(2) be pferdetransporte haftet für Schäden am Tier nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Keine Haftung besteht für Verzögerungen oder Transportausfälle aufgrund von:
- Witterung
- Verkehrslage
- technischen Defekten
- Erkrankung des Fahrers
- unrichtigen Angaben des Auftraggebers
- höherer Gewalt
(4) Für transportierte Tiere besteht eine Güterschadenhaftpflichtversicherung. Die Haftung ist auf die Versicherungsleistung begrenzt, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Als Frachtführer ist be pferdetransporte umfassend haftpflichtversichert – sowohl für Transporte innerhalb Deutschlands gemäß HGB als auch grenzüberschreitend nach dem CMR-Übereinkommen. Unsere Versicherung deckt insbesondere die Beförderung lebender Tiere ab und bietet Schutz bei Güter- und Vermögensschäden. Die Haftung ist gesetzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm begrenzt, bei innerdeutschen Transporten kann sie auf bis zu 40 SZR/kg erhöht sein. Unsere Frachtführerhaftungsversicherung deckt eine vereinbarte Haftungshöhe von bis zu maximal 40 SZR/kg ab (Info: 8,33 SZR ≈ 10 €, 40 SZR ≈ 50 €).
Für Transporte mit höherem Warenwert besteht die Möglichkeit, über die gesetzliche Haftung hinaus eine separate Warenversicherung abzuschließen. Der Auftraggeber kann hierzu vor Transportbeginn Rücksprache mit be pferdetransporte halten.
10 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat bei Abschluss des Vertrages über Fernkommunikationsmittels das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die Auftragnehmerin unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs an den Auftraggeber übermitteln. Hier können Sie mir eine E‑Mail schicken.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Auftragnehmerin sendet.
11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von be pferdetransporte.
12 Schlussbestimmungen
(1) Mit Terminvereinbarung und Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (§ 306 BGB).
Stand: Februar 2026